EuGH-Urteil zur privaten Videoüberwachung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 11.12.14 (Az. C-212/13) die Verwendung von Videoüberwachung an Privathäusern deutlich eingeschränkt. Der EuGH hat entschieden, dass die Aufnahmen sich nur auf das eigene Grundstück, nicht aber auf die Straße oder Nachbarhäuser beziehen dürfen. Die Richter argumentierten, dass die Persönlichkeitsrechte ungefragt aufgenommener Menschen verletzt würden. Ausnahmen seien nur dann möglich, wenn Hausbesitzer ein "berechtigtes Interesse" wie etwa den Schutz des Eigentums nachweisen können.

Der Kölner Stadt-Anzeiger spricht von einem "Stoppsignal für die Totalüberwachung", das "wegweisend für den Datenschutz" sei.

 

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger vom 12.12.14