Burkhard Hirsch: Stellungnahme zur Anhörung zum Polizeigesetz-Entwurf der Landesregierung NRW vom 07.06.2018

Die zur Anhörung zum PolGE der Landesregierung NRW vom 07.06.2018 hat ein außerordentlich eindrucksvolles Bild der mit dem Gesetzentwurf verbundenen Probleme gebracht. Die Sachverständigen – Wissenschaftler, Richter, polizeiliche Praktiker und Verbansvertreter – boten ein sehr unterschiedliches Bild, das von schlichter Zustimmung bis zu begründeter Ablehnung reichte. Das hat keinen der zahlreichen Zuhörer unbeeindruckt gelassen und verdient eine sorgfältige Auswertung. Die Hauptpunkte sind deutlich geworden: die "drohende Gefahr", die polizeiliches Handeln schon erlauben soll, wenn sie noch nicht "droht", die sog. „QuellenTKÜ“ mit einem Instrument, von dem auch der Richter nicht wissen kann, welche tatsächlichen Fähigkeiten der einzusetzende "Trojaner" hat, der Schutz des Kernbereichs der Privatheit und der sog. "Berufsgeheimnisträger", die Erfolgskontrolle bei der ausgedehnten Videoüberwachung, die Dauer polizeilicher Sicherungsverwahrung schon bei reiner polizeilicher Identitätsfeststellung und überhaupt das richterliche Verfahren nach dem sog. "FamFG", dem Gesetz über die Frewillige Gerichtsbarkeit in Familiensachen, das mit polizeilichen Eingriffen gegen die Privatheit kaum etwas zu tun hat.


Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, die wirksame Bekämpfung des Terrorismus sorgfältig abzugrenzen gegen sie essentiellen Erfordernisse einer freien Gesellschaft. Und es bleibt die denkbare Aufgabe der Gerichte, zu klären, ob diese Abgrenzung gelungen ist.


Am Ende der Anhörung hat einer der Vertreter der Polizeigewerkschaft den entscheidenden Gedanken formuliert: Die Polizei benötigt ein gutes Gesetz, das auf einer breiten Übereinstimmung beruht, um gut arbeiten zu können und dabei das Vertrauen der Bürger zu bekommen und zu bewahren. Und man muss die alte Erfahrung hinzufügen, dass die Stärke eines demokratischen Staates darauf beruht, dass der Bürger ihn nicht als pures Herrschaftsinstrument erduldet, sondern den er als seinen Staat, seine Rechtsordnung, als gut und gerecht versteht und darum verteidigt.


Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch
Rechtsanwalt
Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D.
Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.