Burkhard Hirsch: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist illegal - Kommentar zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung vom 21.12.2016 ist lange erwartet und epochal. Der EuGH wiederholt erstmals seine Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu einer Richtlinie der EU, sondern zum notwendigen Schutz der der Privatheit nach der Europäischen GrundrechtsCharta gegenüber zwei nationalen Gesetzen im Sicherheitsbereich.

 

Der EuGH wiederholt – wie das Bundesverfassungsgericht -, dass die Speicherung der Verbindungsdaten elektronischer Kommunikationen einen so tiefen Einblick und den Privatbereich der beobachteten Person bieten, wie er bisher jedenfalls in Deutschland unbekannt war. Er wiederholt im Interesse von über 500 Millionen europäischen Bürgern nunmehr auch für nationale Gesetze, dass eine solche elektronische Speicherung niemals möglich sein darf, wenn kein irgendwie gearteter konkreter Anlass temporärer, regionaler oder persönlicher Art zu einer Speicherung besteht, und zwar unabhängig davon, ob das durch den Staat direkt oder auf staatliche Weisung durch Private geschieht.

 

Schon das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass seine sehr bedingte und beschränkte Zustimmung nicht als Freibrief für grenzenlose Massenüberwachungssysteme missverstanden werden darf. Der gläserne Bürger ist nicht das Menschenbild des Grundgesetzes. Es werde Zeit für den Gesetzgeber, eine Gesamtbilanz der automatischen Überwachungsmöglichkeiten vorzulegen. Ist das zu viel verlangt?

Auch bei den schon jetzt in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerden ist eingehend dargestellt worden, dass diese Gesetze allmählich immer weiter zu einem Wildwuchs ausarten, ohne dass bisher eine auch nur ansatzweise überzeugende Untersuchung vorgelegt wurde, dass die Vorratsdatenspeicherung der bisher betriebenen Art irgendeinen adäquaten Sicherheitsgewinn erbracht hätte.

 

Wir appellieren an die Bundesregierung und an den Deutschen Bundestag, den Schutz unserer Verfassung und damit unserer freien und liberalen Gesellschaft nicht nur uns, den immer wieder mit Erfolg das Bundesverfassungsgericht anrufenden Bürgern, zu überlassen, sondern endlich wieder einmal selbst wahrzunehmen.

 

 

Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch

Rechtsanwalt

Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D.

Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.

 

 

Weitere Informationen:

Die Entscheidung des EuGH im Wortlaut -  http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=186492&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=517770

 

Pressemitteilung des EuGH - http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160145de.pdf

 

HEISE ONLINE - https://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaeischer-Gerichtshof-bekraeftigt-Anlasslose-Vorratsdatenspeicherung-ist-illegal-3578920.html

 

SPIEGEL ONLINE - http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-eugh-erteilt-ueberwachungs-gesetz-eine-absage-a-1126926.html