Einführung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte (beA)

Besonderer Hinweis für Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte:

 

Bekanntlich sollte zum 01.01.2016 in Folge des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs §31a Abs.1, S.1 BRAO n.F. eingeführt werden. Danach ist die Bundesrechtsanwaltskammer beauftragt, für jeden eingetragenen Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einzurichten. Auch an dieser Stelle werden erhebliche Probleme mit der Datensicherheit und damit mit der Verschwiegenheit des Anwaltsberufs einhergehen. Es bleibt nur derzeit zu hoffen, dass die beiden eingerichteten Zentralserver Hackerangriffen standhalten. Schon jetzt musste peinlicherweise die Einführung des beA wegen Schwierigkeiten mit der Software-Firma verschoben werden!

 

Unser Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Marcus Werner, hat zusammen mit seinem Kollegen Oberste-Dommes eine kritische Stellungnahme dazu erarbeitet, die vornehmlich Bedenken gegen die Registrierungspraxis und eine passive Bewachungspflicht unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten für das beA zur Diskussion stellen. Sie finden die Stellungnahme zum beA in der anliegenden pdf-Datei.

Stellungnahme zum beA