Juristen des Bundestages kritisieren Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung. In zwei Gutachten äußerten die Experten Bedenken, dass das geplante Gesetz verfassungs- und europarechtliche Vorgaben in mehreren Punkten nicht erfülle. Die Formulierungen seien zu wage und Berufsgeheimnisträger würden nicht ausreichend geschützt, zudem werde die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach Betroffene grundsätzlich vor der Datenerhebung von dieser unterrichtet werden müssten, nicht korrekt umgesetzt.

 

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff erneuerte ebenfalls ihre Kritik an dem Gesetzesentwurf: Er sei nicht nur unverhältnismäßig, sondern belege auch nicht, dass das Instrument für Strafverfolger überhaupt erforderlich und geeignet sei. Zudem stelle er in besonderem Maße einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger ein.

 

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Quellen: Süddeutsche Zeitung, Kölner Stadt-Anzeiger