Bundesregierung plant Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Ermittlungen bei Wohnungseinbrüchen

Ermittler sollen künftig auch bei Wohnungseinbrüchen auf die gespeicherten Kommunikations- und Standortdaten von Verdächtigen zurückgreifen können. Das Bundeskabinett beschloss am 10. Mai 2017 einen Gesetzentwurf, der die Ausweitung des entsprechenden Straftatenkatalogs in Paragraf 100g der Straftprozessordnung vorsieht. Neben Delikten wie Völkermord, Hochverrat, Mord und Totschlag, Verbreitung von Kinderpornografie sollen Ermittler künftig auch bei "Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung" auf die Daten zugreifen können, wie es im Gesetzesentwurf heißt.

Ziel des Gesetzes sei unter anderem, "den Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung gesondert und mit verschärftem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren unter Strafe zu stellen". Die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung wird in dem Entwurf wie folgt begründet: "Zur wirkungsvollen Aufklärung von Einbrüchen in Privatwohnungen benötigen die Strafverfolgungsbehörden auch Zugriff auf Standortdaten (also der Daten über Zeitpunkt und Standort eines Telefonats bzw. einer aktiven Internetverbindung)". 

 

Weitere Informationen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung - http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_244_Wohnungseinbruchsdiebstahl.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz - http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Aenderung_StBG_Wohnungseinbruchsdiebstahl.html

ZEIT ONLINE - http://www.zeit.de/digital/internet/2017-05/gesetzentwurf-vorratsdatenspeicherung-ausweitung-einbruch

HEISE ONLINE - https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-mit-Vorratsdaten-und-Funkzellenabfrage-Einbrecher-jagen-3709727.html

Golem - https://www.golem.de/news/bundesregierung-vorratsdatenspeicherung-auf-einbrueche-ausgedehnt-1705-127733.html

 

 

Quellen: BMJV, ZEIT ONLINE, HEISE ONLINE, GOLEM