Bundesverfassungsgericht weist Klage wegen Snowden-Vernehmung ab

Die Oppositionsparteien im deutschen Bundestag sind mit einer Klage gescheitert, Edward Snowdens Vernehmung im NSA-Ausschuss zu erzwingen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Grünen und der Linkspartei mit der Begründung abgewiesen, als Gericht sei der Bundesgerichtshof zuständig. Die Anträge seien daher unzulässig.

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD stellen sich dagegen, Snowden in Deutschland zu vernehmen. Stattdessen hat der NSA-Untersuchungsausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossen, ihn in Moskau oder per Videokonferenz zu befragen. Snowden lehnt dies ab; er möchte nur in Berlin vernommen werden und fordert freies Geleit. Die Bundesregierung verweist auf mögliche Belastungen für das deutsch-amerikanische Verhältnis; die Opposition wirft der Regierung vor, kein Interesse an der Aufklärung des "NSA-Skandals" zu haben.

 

Mehr unter:

http://www.tagesschau.de/inland/klage-snowden-vernehmung-abgewiesen-101.html

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-12/verfassungsgericht-weist-klage-wegen-snowden-vernehmung-ab

 

Quellen: ARD Tagesschau, ZEIT ONLINE