Bundesverfassungsgericht weist Klage wegen Snowden-Vernehmung ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Grünen und der Linkspartei mit der Begründung abgewiesen, als Gericht sei der Bundesgerichtshof zuständig. Die Anträge seien daher unzulässig.
Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD stellen sich dagegen, Snowden in Deutschland zu vernehmen. Stattdessen hat der NSA-Untersuchungsausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossen, ihn in Moskau oder per Videokonferenz zu befragen. Snowden lehnt dies ab; er möchte nur in Berlin vernommen werden und fordert freies Geleit. Die Bundesregierung verweist auf mögliche Belastungen für das deutsch-amerikanische Verhältnis; die Opposition wirft der Regierung vor, kein Interesse an der Aufklärung des "NSA-Skandals" zu haben.
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Quellen: ARD Tagesschau, ZEIT ONLINE