Materialien

 



 

A.

Zur Einstimmung in die komplexe Marterie des Datenschutzes ist es uns ein besonderes Anliegen, auf die einschlägige, zeitlose und außerordentlich informative Artikelreihe in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu verweisen.

 

B.

Wir erlauben uns, Ihnen eine kleine Übersicht über Bücher und Filme zu geben, die sich mit Datensicherheit und Schutz unserer Privatheit befassen. Dies kann natürlich nur eine Auswahl sein. Für Anregungen Ihrerseits sind wir dankbar: info@gegen-totalueberwachung.de

1. Literatur

Sachbücher

  • Albrecht, Jan Philipp: Finger weg von unseren Daten. Wie wir entmündigt und ausgenommen werden. Knaur Taschenbuch Verlag 2014.
  • Aust, Stefan / Ammann, Thomas: Digitale Diktatur. Totalüberwachung, Datenmissbrauch, Cyberkrieg. Ullstein 2016.
  • Beckedahl, Marcus / Meister, Andre: Überwachtes Netz. Edward Snowden und der größte Überwachungsskandal der Geschichte. newthinking communications Verlag 2013.
  • Greenwald, Glenn: Die globale Überwachung. Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen Knaur Taschenbuch-Verlag 2015.
  • Hoffstetter, Yvonne: Sie wissen alles. Wir Big Data in unser Leben eindringt und warum wir um unsere Freiheit kämpfen müssen. Penguin Verlag 2016.
  • Jansen, Markus : Digitale Herrschaft. Über das Zeitalter der globalen Kontrolle und wie Transhumanismus und synthetische Biologie das Leben neu definieren. Schmetterling Verlag 2015.
  • Kalbitzer, Jan: Digitale Paranoia. Online bleiben, ohne den Verstand zu verlieren. C.H. Beck 2016.
  • Kurz, Constanze / Rieger, Frank: Die Datenfresser. Wie Internetfirmen und Staat sich unsere persönlichen Daten einverleiben und wie wir die Kontrolle darüber zurückerlangen. Fischer Taschenbuch Verlag 2012.
  • Lanier, Jaron: Wem gehört die Zukunft? Hoffmann und Campe 2014.
  • Lanier, Jaron: Zehn Gründe, warum du deine Social Media Accounts sofort löschen musst. Hoffmann und Campe 2018.
  • Nida-Rümelin, Julian / Weidenfeld, Natalie: Digitaler Humanismus. Eine Ethik für das Zeitalter der künstlichen Intelligenz. Piper 2018.
  • Nocun, Katharina: Die Daten, die ich rief. Wie wir unsere Freiheit an Großkonzerne verkaufen. Bastei Lübbe 2018.
  • Otte, Max: Rettet unser Bargeld. Ullstein 2016.
  • Rosenbach, Marcel: Der NSA-Komplex. Edward Snowden und der Weg in die totale Überwachung. Goldmann Verlag 2015.
  • Schaar, Peter: Das Ende der Privatsphäre. Der Weg in die Überwachungsgesellschaft. Bertelsmann Verlag 2007.
  • Schaar, Peter: Überwachung total. Wie wir in Zukunft unsere Daten schützen. Aufbau Verlag 2014.
  • Schaar, Peter: Das digitale Wir. Unser Weg in die transparente Gesellschaft. Edition Körber 2015.
  • Schaar, Peter: Trügerische Sicherheit. Wie die Terrorangst uns in den Ausnahmezustand treibt. Edition Körber 2017.
  • Schrems, Max: Kämpf um Deine Daten. edition a 2014.
  • Spieckermann, Sarah: Digitale Ethik. Ein Wertesystem für das 21. Jahrhundert. Droemer 2019.
  • Spitz, Malte: Was macht ihr mit meinen Daten? Hoffmann und Campe 2014.
  • Spitz, Malte: Daten – Das Öl des 21. Jahrhunderts? Nachhaltigkeit im digitalen Zeitalter. Hoffmann und Campe 2017.
  • Trojanow, Iljia / Zeh, Juli: Angriff auf die Freiheit. Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte. Carl Hanser Verlag 2009.
  • Welzer, Harald: Die smarte Dikatur. Der Angriff auf unsere Freiheit. Fischer Verlag 2016.
  • Zotzmann-Koch, Klaudia: Dann haben die halt meine Daten. Na und?! Ein Buch für alle, die nichts zu verbergen haben. Books on Demand 2019.
  • Zuboff, Shoshana: Das Zeitalter des Überwachungskapitalismus. Campus Verlag 2018.

Belletristik

  • Berg, Sibylle: GRM: Brainfuck.
  • Bradbury, Ray: Fahrenheit 451
  • Eggers, Dave: The Circle
  • Elsberg, Marc: ZERO – Sie wissen, was Du tust
  • Kafka, Franz: Der Prozess
  • Kling, Marc-Uwe: QualityLand
  • Orwell, George: 1984

 

2. Filme

Dokumentarfilme

  • Citizenfour (2014)
  • Democracy – Im Rausch der Daten (2016)
  • Free Speech Fear Free (2017)
  • PRE-CRIME (2017)

Spielfilme

  • Staatsfeind Nr. 1 / Enemy of the State (1998)
  • Snowden (2016)
  • The Circle (2017)

 

C.

Viele "Querdenker" befassen sich mit den Auswirkungen von umfassenden anlasslosen Überwachungsmaßnahmen.

Bei SPIEGEL ONLINE finden Sie beispielhaft zwei lesenswerte Artikel des Internetaktivisten Sascha Lobo:

Des Weiteren möchten wir Sie auf den absolut lesenswerten Blog des ehemaligen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar zur erneuten Einführung des Vorratsdatenspeicherungsgesetzes und dessen Auswirkungen hinweisen.

In ihrer Rubrik "Aus dem Maschinenraum" in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) schreibt die Informatikerin, Sachbuchautorin und Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC) Constanze Kurz über aktuelle Vorgänge und Themen im Bereich des Datenschutzes. Ihre einschlägigen Beiträge können Sie dem außerordentlich informativen Link der F.A.Z. unter https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/ entnehmen.

Grundlegende Gerichtsentscheidungen zum Thema Datenschutz und -missbrauch:

1. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21.12.2016 Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien und Schweden für gesetzeswidrig erklärt: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=186492&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=517770

2. Wir verweisen weiterhin auf die wegweisende Entscheidung des EuGH vom 13.05.2014 (Az. C131/12), in der es Google aufgegeben wird, zumindest auf Antrag personenbezogene Daten zu löschen: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=152065&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=258738

3. Einen weiteren Meilenstein zur Sicherung des Persönlichkeitsrechtes bietet die Entscheidung des EuGH vom 08.04.2014 (Az. C-293/12 und C-594/12), wonach die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ebenfalls untersagt wird: http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2014/04/C_0293_2012-DE-ARR.pdf

4. In gleicher Weise hat bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 2010 sich entschieden gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011

Trotz dieser eindeutigen Entscheidungen höchster deutscher und europäischer Gerichte, die der Vorratsdatenspeicherung eine eindeutige Absage erteilen, verfolgen insbesondere Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas nach wie vor diese unsägliche Idee der totalen Ausspähung durch die Einführung des neuen Vorratsdatenspeicherungsgesetzes. Mit aller Deutlichkeit und unmissverständlich wenden wir uns gegen dieses Ansinnen, da damit alle Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Dies ist nichts anderes als eine anlasslose Totalüberwachung! Im Ergebnis bedeutet dies eine "Schere im Kopf", die eine freie Meinungsäußerung nicht mehr gewährleistet. Die Privatsphäre ist ein Grundelement für die Entwicklung von persönlichen Identitäten und damit demokratieimmanent!

E.

Das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat haben im April 2016 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Sie bietet den Bürgern in Europa die Gewähr, dass unsere Persönlichkeitsrechte insbesondere auch im Hinblick auf Aktivitäten der weltweit tätigen IT-Konzerne gewahrt bleiben. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Grundverordnung bis zum Mai 2018 umgesetzt haben. Das laufende deutsche Gesetzesvorhaben bietet leider begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, inakzeptable Abstriche von den europäischen Vorgaben zu machen. Das Gesetzesvorhaben wird von uns außerordentlich kritisch begleitet.

Die EU-DSGVO können Sie unter dem folgenden Link einsehen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.119.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2016:119:TOC

 

F.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat eine Klage eines Rechtsanwalts wegen der Überwachung seines E-Mail-Verkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) abschlägig beschieden. Der Kläger hatte beantragt, festzustellen, dass der BND sein Fernmeldegeheimnis verletzt habe, indem er im Zuge strategischer Fernmeldeüberwachungsmaßnahmen 2010 auch seinen E-Mail-Verkehr erfasst und weiterbearbeitet habe. Der Kläger trug vor, er habe im Jahr 2010 häufig per E-Mail mit Kollegen und Mandanten kommuniziert, vielfach in Angelegenheiten, die dem Anwaltgeheimnis unterlegen hätten. Er müsse damit rechnen, dass der BND auch seine Kommunikation überwachtet habe. Darüber hinaus sei das Artikel 10-Gesetz verfassungswidrig. Das BVerwG hält die Klage für unzulässig, da keine feststehende Betroffenheit des Kägers vorläge. Die tatsächliche Überwachung seines E-Mail-Verkehrs habe der Kläger nicht nachweisen können. Eine allgemeine Kontrolle erfolge im Übrigen schon durch die unabhängige und mit effektiven Kontrollbefugnissen ausgestattete G-10-Kommission des Bundestages. Der Kläger kündigte Verfassungsbeschwerde an.

Die Entscheidung können Sie im Volltext unter http://www.bverwg.de/280514U6A1.13.0 nachlesen.

 

G.

Beispielhaft und in aller Deutlichkeit hat ein Repräsentant eines zur absoluten Verschwiegenheit verpflichteten freien Berufsstandes, der damalige Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Rechtsanwalt Axel Filges, in der 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte umfasst sind, sich gegen das beabsichtigte Vorratsdatenspeicherungsgesetz geäußert. Das Vorratsdatenspeicherungsgesetz greife nicht nur verfassungswidrig in die grundgesetzlichen Schutzräume von Berufsgeheimnisträgern, sondern in die unabdingbaren Freiheitsrechte jedes Bürgers ein.

BRAK-Mitteilungen Ausgabe 2/2015
AKZENTE - HÄNDE WEG!

 

H.

Dieses grundlegende Urteil ermutigt zum Widerstand:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 06.10.2015 das "Safe Harbor"-Abkommen der Europäischen Kommission mit den USA aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt.

Das Urteil finden Sie unter http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169195&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1.

Die dazugehörige Pressmitteilung können Sie unter http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150117de.pdf nachlesen.

 

Die aktuelle Entscheidung des EuGH muss betroffen machen, denn sie lenkt den Blick auf schlechte Verhandlungsführung der EU-Kommission, insbesondere auch auf damit einhergehende sowohl in der europäischen Grundrechtscharta als auch in der deutschen Verfassung geschützte Rechte der Privatheit und der Persönlichkeit sowie deren Verletzung.

Der EuGH hat der EU-Kommission ins Stammbuch geschrieben, dass sie im Jahr 2000 das Safe-Harbor-Abkommen mehr als schlecht verhandelt hat und  deswegen mit sofortiger Wirkung eine Bezugnahme der nationalen Datenschützer auf dieses Abkommen nicht mehr gerechtfertigt ist. Der EuGH hat dieses Abkommen als schlichtweg ungültig bezeichnet!  Bezeichnend ist auch, dass die EU-Kommission selbst in dem Gerichtsverfahren mitgeteilt hat, dass aufgrund der Offenbarungen des Edward Snowden nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass der amerikanische Staat gewünschte Datenschutzvoraussetzungen erfüllt, zumal er sich mittels der NSA enormer Datenmengen der amerikanischen IT-Konzerne, und nicht nur von Facebook, bedient.

Der EuGH hat in dankenswerter Klarheit erneut hervorgehoben, dass das Grundrecht jedes einzelnen Bürgers auf Achtung des Privatlebens vor jeglichen merkantilen Interessen der IT-Konzerne, aber auch machtpolitische Interessen der Nationalstaaten, insbesondere der USA, Vorrang hat. Darin liegt die eigentliche Bedeutung der Entscheidung, dem müssen sich alle Angesprochenen ohne Wenn und Aber fügen. Dies gilt es bei derzeit schon laufenden Verhandlungen über ein neues Safe-Harbour-Abkommen, aber auch über TTIP, in besonderem Maße für die europäischen Verhandlungsführer zu beachten.

Eilfertig hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gleichwohl von einem "starken Signal für den Grundrechtsschutz in Europa" gesprochen. Damit meint er doch wohl das vom deutschem Grundgesetz und der europäischen Grundrechtscharta geschützte Grundrecht auf Achtung der Privatautonomie jeden einzelnen Bürgers? Seine Stellungnahme erscheint als bloßes Lippenbekenntnis. Dies zeigt der Umstand, dass aktuell gerade dieser Minister zusammen mit dem Bundesinnenminister und der Kanzlerin mit Nachdruck ein neues deutsches Vorratsdatenspeicherungsgesetz betreiben, obwohl das Bundesverfassungsgericht das Vorgängergesetz gerade wegen der anlasslosen Überwachung aller Bürger und einem damit einhergehenden, nicht hinnehmbaren Eingriff in unsere Privatheit als grundgesetzwidrig abgeurteilt hat.

Auch mit dem nunmehr in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherungsgesetz werden wir alle unter Generalvertrag gestellt  und wird unser unverbrüchliches Recht auf Freiheit der Persönlichkeit und Bewahrung des Fernmeldegeheimnisses unterlaufen. Gerade die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes muss die Bundesregierung veranlassen, eine Abwägung behaupteter Sicherungsrechte des Staates zugunsten des absoluten Grundrechts jeden einzelnen Bürgers auf Achtung seines Privatlebens vorzunehmen. Mit anderen Worten: Finger weg von und sofortige Abschaffung einer gesetzlich geregelten Vorratsdatenspeicherung!

Ansonsten lassen Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof (siehe Urteil vom 21.12.2016) grüßen.

 

F.A.Z.-Gespräch zum "Safe Harbor"-Urteil mit dem Datenschutzexperten Chris Connolly:

(Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 09.10.2015: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/chris-connolly-uebers-eugh-urteil-zu-safe-harbor-13843312.html)

 

EuGH-Urteil zu "Safe Harbor"

Eine Ermutigung zum Widerstand

Der EuGH hat "Safe Harbor", das Datentransferabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, für ungültig erklärt. Was bedeutet das Urteil? Warum musste es soweit kommen? Ein Gespräch mit dem Datenschutzexperten Chris Connolly.

09.10.2015, von Fridtjof Küchemann

 Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die umstrittene „Safe Harbor“-Vereinbarung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zur einfachen Datenübermittlung für ungültig erklärt. Der Datenschutzexperte Chris Connolly begleitet die Auseinandersetzung um „Safe Harbor“ seit vielen Jahren – mit Berichten, Stellungnahmen und als Experte vor dem EU-Parlament.

Herr Connolly, wie schätzen Sie die Bedeutung des Urteils ein?

Es ist ein entscheidender Einschnitt in der Geschichte des Datenschutzes. Das Urteil ist unerwartet scharf. Es formuliert deutliche Kritik an den Verantwortlichen für „Safe Harbor“, sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Europa. Die Feststellung, dass die Grundrechte von EU-Bürgern nicht von fremden Gesetzen ausgehebelt werden dürfen, es sei denn, klar vereinbarte Standards werden eingehalten, setzt neue Maßstäbe für alle internationalen Datentransfers. Es hat in den vergangenen zwei Jahren einige Verbesserungen bei „Safe Harbor“ gegeben. Aber sie haben nicht ausgereicht, um die beiden vom Gericht eingeforderten Schlüsselkriterien zu erfüllen: dass jede Beeinträchtigung der Privatsphäre aus Gründen der nationalen Sicherheit notwendig und angemessen sein muss und dass EU-Bürger Anspruch auf gerichtliche Überprüfung und Wiedergutmachung haben.

Warum ist das Abkommen nicht schon viel früher ausgesetzt worden?

Die Geschichte von „Safe Harbor“ ist voller verpasster Gelegenheiten, den Verbraucherschutz zu reformieren. Zahlreiche Beschwerden wurden ignoriert, es gab Jahre völligen Stillstands. Die Snowden-Enthüllungen haben zu Bewegungen in die richtige Richtung geführt, aber diese Bemühungen waren noch nicht weit genug gediehen, um Auswirkungen auf das EuGH-Urteil zu haben. Ein Hauptproblem ist, dass amerikanische Interessenvertreter mit Kritik nicht umgehen können. Sie akzeptieren nicht, dass „Safe Harbor“ grundlegende Mängel hat, und ihr erster Reflex ist, auf den Boten zu schießen, der diese Botschaft übermittelt.

Auf den ersten Blick scheinen vor allem Giganten wie Facebook oder Google von dem Urteil betroffen. Welche Konsequenzen hat es darüber hinaus?

Das Urteil wird ganz bestimmt für einige Zeit für Störungen sorgen, aber es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Abstimmung mit europäischem Datenschutzrecht. „Safe Harbor“ hat nur einen Bruchteil der bestehenden Datentransfers betroffen. Übertragungen von Finanzdaten oder Fluggastdaten waren dadurch nie abgedeckt. Viele „Safe Harbor“-Mitglieder haben Cloud-Dienste und Mobil-Anwendungen schon im Kleingedruckten ausgeschlossen. Außerdem nutzen einige schon jetzt Datenzentren in der EU für Teile ihres Geschäfts oder sogar die komplette Abwicklung. Zum Beispiel werden alle persönlichen Daten von iTunes in Europa gespeichert, obwohl Apple „Safe Harbor“-Mitglied ist.

Wer profitiert von dem Urteil?

Kurzfristig gibt es keine offensichtlichen Gewinner, aber auf längere Sicht könnte es sich als Gewinn für die Verbraucher erweisen, wenn die Datenschutzstandards auf die vom EuGH formulierten Kriterien angehoben werden.

Was könnte „Safe Harbor“ ersetzen? Brauchen wir überhaupt Ersatz?

Es gibt immer noch die Option, ein neues verbindliches Übereinkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten auszuhandeln. Aber das wird nicht über Nacht geschehen. Die Art und das Ausmaß der amerikanischen Überwachungsaktivitäten wurden nur durch einen Whistleblower aufgedeckt, nicht in einem offenen Dialog. Die Verhandlungssituation ist also angespannt. Für die Vereinigten Staaten wäre es das Beste, sich dem Rest der entwickelten Welt anzuschließen und eigene grundlegende Datenschutzgesetze zu verabschieden. Aber unglücklicherweise ist das in der gegenwärtigen politischen Situation in den Vereinigten Staaten ausgeschlossen.

Mit Blick auf das Ausmaß der Überwachung in Frankreich und Großbritannien: Kann man die EU selbst überhaupt als „sicheren Hafen“ bezeichnen, was den Datenschutz betrifft?

Das Gericht gibt den europäischen Autoritäten das klare Zeichen, dass die Grundrechte nicht durch unbeschränkte Überwachungsgesetze ausgehebelt werden dürfen, weder hier noch anderswo. Der Gerichtshof scheint die Verbraucher zu ermutigen, sich gegen Überwachungsgesetze zu wehren, die zu weit gehen.